Wertermittlung nimmt Boden unter die Lupe
Wichtige Etappe im Flurneuordnungsverfahren Wichsenstein

Viele Menschen stehen vor einem abgesperrten Loch im BodenZoombild vorhanden

Foto: Stephanie Geßler, ALE Oberfranken

(25.04.2025) Wichsenstein, Markt Gößweinstein - Im Rahmen des Dorf- und Flurneuordnungsverfahrens Wichsenstein findet derzeit die sogenannte Wertermittlung der Grundstücke des rund 450 Hektar großen Verfahrensgebiets statt. Diesen wichtigen Verfahrensschritt führen noch bis Anfang Mai die sieben Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft (TG) und fünf landwirtschaftliche Sachverständige durch.

Menschen stehen vor am Boden aufgereihten EimernZoombild vorhanden

Foto: Stephanie Geßler, ALE Oberfranken

„Als Vertreter des Amtes war ich an den beiden ersten Tagen (08.04./09.04.2025) für die sogenannte Mustergrundaufstellung zuständig“, erklärt Thomas Müller, Abteilungsleiter West des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken. „Mithilfe maschineller Unterstützung durch einen Bagger wurden sogenannte Musterlöcher mit einem Durchmesser und einer Tiefe von je einem Meter ausgehoben, um die einzelnen Horizonte des Bodens sehen und bewerten zu können. Hierbei wurde der sogenannte Mustergrund festgelegt“, führt er aus. ALE-Projektleiter und TG-Vorsitzender Karl Saueressig ergänzt: „Insgesamt hat man 14 solcher Musterlöcher im gesamten Verfahrensgebiet verteilt. Dabei wurde darauf geachtet, dass alle vorkommenden Bodenarten repräsentiert werden“.

Bis Anfang Mai analysieren Mitglieder der TG anhand von über 4.000 spatentiefen Grab- und Bohrlöchern im Abstand von rund 30 Metern im gesamten Verfahrensgebiet Wichsenstein den Boden, um diesen jeweils mit den Mustergründen vergleichen und nach einem Punktesystem bewerten zu können. Die Bodenschätzung der Finanzverwaltung, die für die Besteuerung der Grundstücke erforderlich ist, reicht dabei nicht aus. Vielmehr spielt bei der Wertermittlung der Entwicklungszustand der Grundstücke eine Rolle: Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen wird beispielsweise nach dem Nutzen bei gemeinüblicher Bewirtschaftung ermittelt, ohne die Entfernung zu Betrieb oder Ortschaft zu berücksichtigen. Für Bauflächen und Bauland etwa wird der Verkehrswert herangezogen. Beeinträchtigung des Bodenwertes ergeben sich durch Hangneigungen, Waldschatten oder auch Nass- und Feuchtstellen, um nur einige Kriterien zu nennen.

Ein Mann vergleicht Bodenproben die ihm auf Spaten hingehalten werdenZoombild vorhanden

Foto: Stephanie Geßler, ALE Oberfranken

„Die Ergebnisse werden im nächsten Schritt vom TG-Vorstand in einer Teilnehmerversammlung vorgestellt und beim Markt Gößweinstein zur Einsichtnahme ausgelegt“, stellt Saueressig in Aussicht. Hintergrund für den wichtigen Verfahrensschritt der Wertermittlung ist die Tatsache, dass der Tausch von landwirtschaftlichen Flächen die Grundlage für eine Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz bildet. Dieser Tausch setzt voraus, dass die Eigentumsrechte aller Grundeigentümer gewahrt bleiben. Im Flurbereinigungsgesetz ist festgelegt, dass die Teilnehmer für ihre alten Grundstücke eine Landabfindung von gleichem Wert bekommen, wofür zunächst der Wert aller Grundstücke im Verfahrensgebiet ermittelt wird.

Das Dorf- und Flurneuordnungsverfahren Wichsenstein läuft seit 2015, im Jahr 2018 wurden für rund 300.000 Euro bereits der Festplatz und der Schulplatz umgestaltet. 2021 und 2022 erfolgte dann der Ausbau des Wegenetzes in der Flur mit einem Bauvolumen von rund zwei Millionen Euro. Dabei nahm man besondere Rücksicht auf ökologisch wertvolle Flächen und die viel genutzten Wander- und Spazierwege in der Gegend. Als Schutz vor Überschwemmungen bei Starkregen wurden im Rahmen des Verfahrens außerdem am „Schweinthalweg“ großflächige Mulden mit einem Fassungsvermögen von mehreren tausend Kubikmetern angelegt.

Ein Mann bewertet die Bodenqualität, weitere sehen im zu

Foto: Stephanie Geßler, ALE Oberfranken

Jemand hält eine Liste

Foto: Stephanie Geßler, ALE Oberfranken

Ein Mann hält ein elektronisches Hilfsmittel

Foto: Stephanie Geßler, ALE Oberfranken