In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Langenloh III, Landkreis Bayreuth
Freiwilliger Landtausch Neudorf V, Lkr. Bayreuth
Flurneuordnung Sassendorf II, Lkr. Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Birnbaum-Schlegelshaid
Dorferneuerung Busbach, Lkr. Bayreuth
Flurneuordnung Sassendorf II, Lkr. Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Appendorf, Lkr. Bamberg
Dorferneuerung Feilitzsch, Lkr. Hof
Flurneuordnung und Dorferneuerung Eckenreuth II, Landkreis Bayreuth
Flurneuordnung Birk, Landkreis Bayreuth
Flurneuordnung Ober-Unterölschnitz, Lkr. Bayreuth
Dorferneuerung Töpen, Lkr. Hof
Flurneuordnung und Dorferneuerung Niedermirsberg, Lkr. Forchheim
Flurneuordnung und Dorferneuerung Kirchahorn, Lkr. Bayreuth
Flurneuordnung Strullendorf IV, Lkr. Bamberg
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.