In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Großvichtach III, Markt Marktrodach, Landkreis Kronach
Freiwilliger Landtausch Neuhaus III, Stadt Selbitz, Landkreis Hof
Dorferneuerung Seibelsdorf, Markt Marktrodach, Landkreis Kronach
Dorferneuerung Rossach, Gemeinde Großheirath, Landkreis Coburg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Tütschengereuth Gemeinde Bischberg, Landkreis Bamberg
Dorferneuerung Buch, Markt Ebrach, Lkr. Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Gleismuthhausen-Merlach II, Stadt Seßlach, Landkreis Coburg
Dorferneuerung Hirschbrunn II, Lkr. Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Frankenberg-Mosenberg, Stadt Weismain, Landkreis Lichtenfels
Flurneuordnung und Dorferneuerung Oberelldorf-Unterelldorf, Stadt Seßlach, Landkreis Coburg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Ahlstadt II, Lkr. Coburg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Ahlstadt II, Gemeinde Meeder, Landkreis Coburg
ALE Oberfranken - Schlussfeststellung - Dorferneuerung Moggast III, Lkr. Forchheim
Flurneuordnung Hannberg, Stadt Waischenfeld, Landkreis Bayreuth
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.